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Pflegeeinrichtungen

Stationäre Pflegeheime dienen der umfassenden Versorgung und Betreuung bei  Pflegebedürftigkeit.


Die Kosten für einen Heimplatz setzen sich aus drei Einzelbeträgen zusammen:


•    Pflegekosten (je nach Pflegegrad)
•    Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung
•    Investitionskosten

 

 

Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten der Heimunterbringung. Die Pflegebedürftigen, die durch Einkommen und/oder Vermögen nicht in der Lage sind die restlichen Kosten vollständig aufzubringen, können im Rahmen der Einzelfallhilfe finanzielle Unterstützung durch den Sozialhilfeträger erhalten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Notwendigkeit der Heimunterbringung durch die Pflegekasse bestätigt worden ist.

 

Bezüglich der Auswahl des passenden Pflegeheimes informieren Sie sich bitte unter:

 

www.weisse-liste.de

 

Dort finden Sie eine aktuelle Aufstellung.

 

Bei Fragen kommen Sie gerne auf mich zurück.